Mietvelos

 

LUST AUF EIN ABENTEUER?

 

Du wurdest vom Velo-Fieber angesteckt und möchtest selber testen, ob der Velosport auch dich begeistert? Du träumst von einem Velokauf, weisst aber noch nicht, ob es ein Rennvelo oder ein Gravel sein soll?
Oder du möchtest ganz einfach mal die Region Bern im Velosattel erkunden?

Wir haben eine grosse Mietflotte mit Rennvelos und Gravelbikes für dein Miet-Abenteuer. Auch Velohelme, -schuhe, -koffer und anderes Velozubehör kanst du bei uns mieten.

AGBs Vermietung Schaller

 

  1. Geltungsbereich
    Die Vermietung wird von der Firma Schaller Radrennsport in 3007 Bern erbracht, die Eigentümerin der Mietwaren ist. Die vorliegenden AGB sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Kunde, diese Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren. Es wird zwischen den verschiedenen Mietobjekten kein Unterschied gemacht. Die vorliegenden AGB schliessen das gesamte Mietsortiment ein mit allen Mietobjekten (Rennvelo, Gravel- und Mountainbikes, Veloschuhe, Velokoffern, Miethelme, Navigationsgeräte, Satteltaschen etc.
     
  2. Vertragsverhältnis
    Der Vertrag wird zwischen Schaller Radrennsport (Vermieter) und dem Kunden(Mieter/Mieterin) geschlossen.
     
  3. Definition Mietsortiment
    Die auf unserer Webseite angezeigten Bilder der Mietobjekte können von dem tatsächlich verfügbaren Mietartikel abweichen. Die Bilder definieren lediglich die Kategorie und Art des Artikels. Wir garantieren also nicht, dass der gebuchte Mietartikel auf dem Bild, dem tatsächlich verfügbaren Artikel entspricht. Abweichungen vom Modell oder der Komponenten sind möglich. Abweichungen vom Modell oder der Komponenten sind möglich.

     

  4. Preise/ Bezahlung
    Es gelten die publizierten Preise von Schaller Radrennsport. Der Mietpreis ist bei einer Reservierung/Zahlung online mittels Kreditkarte/Paypal zu begleichen. Die Preise beinhalten alle gesetzlichen Steuern und Abgaben. Im Fall eines Mietabschlusses vor Ort kann die Miete auch in bar oder mit einer EC-/Postcard bezahlt werden.Die Mietkosten sind vor Antritt der Miete zu beglichen. Kann vor Mietbeginn die exakte Mietdauer noch nicht klar definiert werden, wird die minimale Mietdauer vorausbezahlt und die Differenz wird bei Rücknahme des Mietmaterials verrechnet. Angebrochene Tage werden zum vollen Tarif verrechnet, das Mietmaterial muss am Vortag bis Ladenschluss oder zur vereinbarten Zeit retourniert werden, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen. Bikes können online über die Webseite von Schaller Radrennsport reserviert werden. Zur Bestätigung der Reservation muss online eine Zahlung erfolgen. Anschliessend wird auf die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung versandt.
     
  5. Reservationsannullierung/ Anpassung Reservation
    Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist die Reservierung kostenlos anpassbar oder zu stornieren (per Telefon oder schriftlich per E-Mail), danach gilt die Reservierung als verbindlich. Allfällige Differenzbeträge werden bei Mietantritt direkt im Shop beglichen. Das bedeutet:

    • Bei einer Reservationsannullierung bis 24 Stunden vor Mietantritt entstehen keine Kosten und der bereits geleistete Zahlungsbetrag wird zu 100% zurückerstattet. Die Rückvergütung des bezahlten Betrags erfolgt in den darauffolgenden Tagen zugunsten der Kreditkarte oder dem Paypal-Konto des Kunden.
    • Bei einer Reservationsannullierung innerhalb 24 Stunden vor Mietstart wird eine Aufwandentschädigung von 50% des Gesamtmietbetrags verrechnet.
    • Bei Nichtantreten der gebuchten Miete wird der Betrag der gebuchten Mietreservation zu 100% geschuldet. Es besteht kein Anrecht auf eine Rückvergütung der geleisteten Zahlung.

     

  6. Haftung und Versicherung
    Der Vermieter übernimmt im Falle eines Unfalls keine Haftung. Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Mietobjekt mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. Der Mieter/die Mieterin kann bei Schaller Radrennsport eine «Vollkasko-Versicherung» abschliessen, damit Schäden im Falle eines Schadenfalls von Schaller Radrennsport übernommen werden. Somit muss die Privathaftpflicht-Versicherung des Kunden die entstandenen Schadenkosten nicht tragen.
     
  7. Defekte / Beschädigung / Verlust oder Diebstahl der Mietware
    Die Mieter/die Mieterin ist für das gemietete Material verantwortlich, solange es in seinem Besitz ist, d.h. bei Verlust haftet der Mieter/die Mieterin. Es wird in diesem Fall der aktuelle Wert des Mietobjektes in Rechnung gestellt (Berechnung erfolgt durch den Vermieter). Bei absichtlicher Beschädigung des Materials durch fahrlässige Handhabung, unkontrollierte Fahrweise oder Nachlässigkeit, muss der Mieter/die Mieterin für die entstandenen Schäden aufkommen. Das Material wird vor der Ausgabe auf allfällige „Gebrauchsspuren“ kontrolliert. Diese werden schriftlich festgehalten. Im Falle einer Radpanne ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Rücktransport zu organisieren. Entstehende Kosten für die Rückführung, müssen vom Kundenübernommen werden. Jedes Mietvelo ist ausgestattet mit einem Notfall-Reparatur-Set (Ersatzschlauch, Pneuhebel, C2-Patrone, Adapter).
     
  8. Unfall/Krankheit/Abbruch oder Annullation während der vereinbarten Mietzeit
    Bei Unfall oder Krankheit wird mit ärztlichem Attest der Differenzbetrag der Restmietdauer rückerstattet. Der angebrochene Tag wird nicht rückerstattet. Bei Schlechtwetter wird das Geld für die Miete nach Mietstart nicht zurückerstattet.
     
  9. Depotgarantie
    Bei der Übernahme der Mietware muss kein Depot hinterlegt werden. Es wird jedoch eine Kopie eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass) verlangt.
     
  10. Annahme und Rückgabe des Mietmaterials
    Alle Bikes werden vor jeder Verwendung kontrolliert, gereinigt und von einem Mechaniker getestet. Es wird vorausgesetzt, dass der Mieter oder die Mieterin die Handhabung des Bikes versteht. Sollte das nicht der Fall sein, muss kommuniziert werden, dass eine kurze Schulung vor der Tour erwünscht ist. Jugendliche unter 16 Jahren, müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, werden Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben. Bei der Rückgabe wird durch den Mechaniker eine Funktionskontrolle durchgeführt. Defekte und Verschleiss, welche auf einen nicht normalen, ordnungsgemässen Gebrauch zurückzuführen sind, werden dem Mieter oder der Mieterin in Rechnung gestellt. Sämtliche Mietartikel, die im Vertragsverhältnis eingeschlossen sind, müssen ordnungsgemäss, in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Fehlendes oder defektes Material wird verrechnet.
     
  11. Nutzung/Verbote Mietvelos
    Der Mieter oder die Mieterin verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Mietvelo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Velos, der Transport einer oder mehreren zusätzlichen Personen sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
     
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Radrennsport ist bestrebt, Unstimmigkeiten aussergerichtlich zu lösen. Sollten die Parteien nicht zu einer Einigung kommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Regionalgericht Bern-Mittelland BE mit Sitz in Bern.